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BVfK-Wochenendticker
15. Januar 2022
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Neujahrsgespräch EU-Autohandel 12. Januar 2022

Die Situation offenbart schonungslos, wie fragil die Rahmenbedingungen im Freien Neuwagenhandel sind

Folgt der Kostenwahrheit wieder die Überproduktion?

Die eigene Lethargie ist die größte Gefahr für freie Händler

Nächster Termin: BVfK-Online-Hybridseminar zum neuen Gewährleistungsrecht am 21. Januar 2022

Neue Vertragsformulare: alles andere als ein Spaziergang

Bank11 Upgrade zu den Jubiläums-Sonderkonditionen

Geschäftsmiete trotz coronabedingter Schließung? Entscheidung des BGH gibt Aufschluss!

Preiserhöhungen, Lieferverzug und Totalausfall: Wer bleibt auf dem Schaden sitzen?

Autorechtstag Aktuell: Von Verbrauchern, Kaufleuten, einer Ausstrahlungs- und Fortwirkung der Beweislastumkehr bis hin zum fiktiven Schadensersatz

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was ist eigentlich das Gegenteil von Überproduktion? Vielleicht Mangelversorgung? Wichtiger, als die Suche nach dem passenden Begriff scheint allerdings ein Blick auf die Folgen einer Situation zu sein, von der viele befürchten, dass sie länger andauern könnte als die zu Produktionskürzungen führenden globalen Lieferengpässe. Selbst wenn es nicht so kommt, dass die Hersteller dauerhaft Geschmack daran finden, mit weniger Autos mehr Geld zu verdienen: die Situation offenbart schonungslos, wie fragil die Rahmenbedingungen im Freien Neuwagenhandel sind und wie brutal es diejenigen trifft, die am Ende der Lieferkette stehen. Diesen sei empfohlen, sich einmal genauer mit dieser Lieferkette zu beschäftigen. Natürlich weiß jeder, dass die Hersteller dort am Anfang stehen, doch müssen sich manche fragen lassen, warum sie immer so tun, als sei das nur ihr jeweiliger Lieferant, dem sie Vertragsbruch und mangelnde Partnerschaft vorwerfen, wenn bestellte Kontingente einfach gestrichen werden.

Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings: Die Hersteller diktieren das Funktionieren des freien Handels immer mehr bis ins Detail und die Big Player repräsentieren nicht die gebündelte Einkaufskraft der Endkunden-Anbieter gegenüber den Herstellern, sondern sind eher zu deren widerstandlosen Handlangern geworden. Das war nicht immer so und muss auch nicht so bleiben, wird allerdings von vielen Umständen abhängen, und zwar auch von solchen, die die Händler selbst beeinflussen können. Das setzt zwei Dinge voraus: zum einen die richtigen Erkenntnisse, zum anderen entschlossenes, gemeinsames Handeln.

Spätestens seit den verschiedenen Hyundai-Affären wissen wir: es mangelt im freien Handel an beidem - und das wissen auch die Hersteller. Und wir wissen, dass diese OEMs im Vertrieb keine Freundschaften pflegen, noch nicht mal mit ihren Vertragshändlern, deren Zufriedenheit laut Professor Reindl vom IFA-Institut 2021 auf einen historischen Tiefstand gesunken ist.

Wenn wir also über die Frage sprechen, ob sich der freie Neuwagenhandel gerade vom Schattendasein in die Dunkelheit bewegt und bald in völliger Finsternis verschwindet, dann dürfen wir nicht nur durch das Schlüsselloch des EU-Neuwagenhandels schauen, sondern müssen die globale Situation in ihrer völligen Komplexität betrachten. Einer, der dazu wie nur wenige in der Lage sein dürfte, ist Marco Belfanti, der Präsident des Europaverbandes EAIVT. Neben Frank Thoma (Eurocar-Thoma), Alexander Thieme (Auto-Thieme), Jörg Schröder (Auto-Kück) Markus Hamacher (ELN), den BVfK Juristen Stefan Obert und Matthias Giebler, sowie dem Unterzeichner zählte der aus Zürich stammende und dort einen Autohandel betreibende Belfanti zu den Teilnehmern des BVfK-Neujahresgesprächs zum EU-Autohandel, das am vergangenen Mittwoch im Hybridformat stattfand.

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Einigkeit bestand darin, dass die Herausforderungen und Gefahren für den freien Neuwagenhandel weit über die aktuellen Beschaffungsprobleme infolge der Kapazitätskürzungen der Hersteller hinausgehen. Neben dem Geschäft mit der Elektromobilität, von dem die freien Händler mehr oder weniger ausgenommen sind, wurde der Wandel beim Mobilitätverhalten im Zusammenhang mit Carsharing, Auto-Abos und andere Formen der Teilnutzung als nicht zu vernachlässigend erachtet, insbesondere wenn man sich Entwicklungen in Ländern wie Estland anschaut, in denen der Mobilitätsmarkt nicht so fest gefügt ist, wie in Deutschland. Hier fanden digitale quer Einsteiger offensichtlich ideale Rahmenbedingungen, um ihrem Projekt Taxify bereits in mehreren Kontinenten zu etablieren.

Was kann man daraus lernen? Zu welchen Rückschlüssen kamen die Teilnehmer der Gesprächsrunde beim BVfK?

- Wir befinden uns in einem grundlegenden Wandel, allerdings wird nicht alles anders werden.

- Wenn die Hersteller nach dem Ende der staatlich finanzierten Kurzarbeit zur Kostenwahrheit zurückkehren müssen, wird es auch wieder Überproduktion geben. Möglicherweise jedoch nicht im bisherigen Ausmaß.

- Eine signifikante Zahl freier Neuwagenhändler wird die derzeitige Krise nicht überleben.

- Wer überleben will, benötigt nicht nur genügend Reserven, sondern sollte flexibler auf Marktveränderungen reagieren.

- Es gilt beim Kundenverhalten die "Amazonisierung" beim Konsumentenverhalten im Auge zu halten.

- Auch bei den Unternehmenskonzepten steht Amazon stellvertretend für Digitalisierung, Automatisierung und Streben nach Monopolisierung.

- Die nach wie vor überfluteten Kapitalmärkte haben eine nicht zu unterschätzende Auswirkung. Auto1 (AutoHero) verfügt über eine unvorstellbare Kriegskasse, mit der man nun versucht, den Markt zu kaufen. Wenn die Zinsen steigen, könnte die Wette verloren gehen.

- Wichtiger denn je werden seriöse und zuverlässige Partner anstelle windiger Superschnäppchen-Anbieter. Den Verbänden BVfK und EAIVT kommt bei der Selektion und Kontrolle eine wichtige Bedeutung zu.

- Konzeptionelle Neuausrichtung und/oder Feinjustierung: Spezialisierung in der Nische, den Verbrenner nicht aus dem Auge verlieren, denn nach dem Rausch kommt meist die Ernüchterung.

Wenn Marco Belfanti die größte Gefahr für freie Händler bei deren eigener Lethargie und nicht von außen sieht, dann meint er damit auch, dass es sich lohnt zu kämpfen. Diesen Optimismus gilt es zu stärken. Dann fügt sich auch am Ende alles richtig zusammen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Bild oben: Ansgar Klein, Stefan Obert, Matthias Giebler, Frank Thoma, Markus Hamacher
Bild darunter: Marco Belfanti, Alexander Thieme, Jörg Schröder (jeweils von l.n.r.)
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Nächster Termin: BVfK-Online-Hybridseminar zum neuen Gewährleistungsrecht am 21. Januar 2022

Der 1. Januar 2022 ist schon vorbei und damit der Zeitpunkt, an dem das neue Gewährleistungsrecht seine Wirkung mit aller Konsequenz entfaltet hat. Während die oftmals als „Schuldrechtsreform 2.0“ bezeichnete Gesetzesnovelle selbst an vielen Juristen unbemerkt vorbeizuziehen scheint, hat der BVfK seine ganze Energie eingesetzt, die freien Kfz-Händler bestmöglich auf die bevorstehende Situation vorzubereiten. Wer sich mit neuen BVfK-Vertragsformularen und dem dazugehörigen Fachwissen ausstattet, wird die erhöhten Haftungsrisiken beherrschen können. Daher hat der BVfK auch eine spezielle Seminarreihe entwickelt, wodurch an Ängste genommen, offene Fragen beantwortet und praktikable Lösungen vermittelt werden.

Rechtsanwalt und Referent Joachim Otting zeigt Schwachstellen in der Gesetzgebung auf:

Schalten Sie für die nächsten Stunden Ihre Bedenken ab und gehen Sie unvoreingenommen an die Sache heran“, forderte er die Teilnehmer auf. „Dann ist das, was ich Ihnen gleich erkläre, nicht schwer zu verstehen.“ Otting gelingt es in seinem 90-minütigem Referat hervorragend, die Zuhörer durch realitätsnahe Praxisbeispiele und spezifisches Automobil-Fachwissen abzuholen.

Prävention statt Deeskalation: BVfK-Juristen präsentierten neue Vertragsformulare

Im Anschluss an Ottings Vortrag stellte die BVfK-Juristen die neuen BVfK-Vertragsformulare vor. Die werden umfangreicher, denn ob Verkürzung der Verjährungsfrist an, Ausschluss der Haftung für Updates digitaler Elemente bis hin zur Vereinbarung negativer Abweichungen vom üblichen und vom Käufer erwartbaren Zustand der Karosserie (z.B. reparierter Unfallschaden) und der Fahrzeugtechnik - über all diese Umstände muss der Käufer vor Vertragsschluss aufgeklärt werden und das entfaltet nur dann seine rechtliche Wirkung, wenn das alles im Kaufvertrag in gestalterisch hervorgehobenen Bereichen erneut aufgeführt und gesondert unterschrieben wird.

Anschlussdiskussion: Schaffen wir das? Was sind die Alternativen? Vermittlung oder Versteigerung?

Das BVfK-Seminar bietet auch ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmer und Diskussion über Lösungsansätze mit Gewährleistungsausschluss, wie das Agenturmodell oder öffentliche Versteigerungen.

Hier geht’s zur Anmeldung: > hier für die Teilnahme am Hybrid-Seminar am 21. Januar anmelden
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Neue Vertragsformulare: alles andere als ein Spaziergang

„…die neuen Verträge (incl. dem Protokoll) sind schon sehr gewöhnungsbedürftig, bedeuten einen enormen Zeitaufwand und von Nachhaltigkeit kann hier überhaupt nicht mehr gesprochen werden…“ schreibt eine BVfK-Händlerin und bedauerlicherweise kann ihr da niemand widersprechen.

Denn es hat noch nie eine Situation gegeben, bei der sich Formularentwickler und -Anbieter beim Präsentieren der Ergebnisse ihrer mehrmonatigen Arbeit eher unglücklich fühlen, als stolz auf das Ergebnis zu sein. Sie sind die „Überbringer der schlechten Nachricht“ an Unternehmer und Verbraucher: es wird komplizierter, aufwändiger und unverständlicher. Da wird der Ruf nach Verträgen im Bierdeckel-Format laut, doch der BVfK betreibt leider keine Brauerei.

Mit Humor lässt sich zur manches ertragen, aber nicht alles lösen und daher sehen wir das aktuelle Vertragswerk das BVfK als Beginn einer kontinuierlichen Entwicklung mit dem Ziel, baldmöglich genauso praktikabel zu werden, wie wir bereits jetzt schon rechtsicher sind. Dazu wird es regelmäßige Updates geben, die sich immer tagesaktuell im Dealer-Management-System AAgent24 befinden, ohne dass man sich um Aktualisierungen kümmern muss. Diejenigen, die das BVfK-System (noch) nicht nutzen, erfahren jeweils im Wochenendticker über die Aktualisierungen, damit sie entsprechend darauf zugreifen können.

Hier geht’s zum AAgent 24 (vorher einloggen) > AAagent24 die Fahrzeugverwaltung der BVfK-Händler

Hier geht’s zu den BVfK-Vertragsformularen (vorher einloggen) > BVfK-Vertragsformulare



Wichtig: Es sind regelmäßige Live-Fragestunden für alle Verwender der BVfK-Formulare geplant, bei denen mit den BVfK-Juristen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge diskutiert werden können.
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Bank11 Upgrade zu den Jubiläums-Sonderkonditionen

Ab sofort erhalten Sie bei Verwendung der "Sonderkondition Jubiläum 2022" +111€ Stückprovision ON TOP für jede mitverkaufte Restkreditversicherung. Das Angebot ist zeitlich bis zum 28.02.2022 begrenzt. Weiter Details finden Sie hier: > weiterlesen
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Geschäftsmiete trotz coronabedingter Schließung? Entscheidung des BGH gibt Aufschluss!

Im Zuge der Coronapandemie war der Autohandel bereits von mehreren staatlich angeordneten Lockdowns mit Schließungsanordnung betroffen. Eine Intensivierung des Online-Handels, beispielsweise durch das Direktkauf-Tool des BVfK, wurde dadurch nahezu unerlässlich. Doch wie sieht es mit der Miete aus, die für die im jeweiligen Zeitraum de facto nicht nutzbaren Räumlichkeiten anfiel? Der BGH sagt: Die Miete kann im Einzelfall gekürzt werden!
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Preiserhöhungen, Lieferverzug und Totalausfall: Wer bleibt auf dem Schaden sitzen?

Auch wenn ein Marktforschungsinstitut in dieser Woche zum Ergebnis kam, dass der Neuwagenmarkt gar nicht schlecht dastehe, sind die Folgen der Fahrzeugknappheit unübersehbar. In der BVfK-Rechtsabteilung steigen die Fallzahlen aus dem Neuwagenbereich. Lieferanten erhöhen die Fahrzeugpreise deutlich, bereits im Vorlauf befindliche Fahrzeuge verschwinden plötzlich von den entsprechenden Listen, Bestellungen werden storniert. Der verärgerte Kunde macht Druck und die Lage für den Endkundenhändler damit heikel. Denn es gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Die BVfK-Rechtsabteilung beleuchtet mögliche Auswege.
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Autorechtstag Aktuell: von Verbrauchern, Kaufleuten, einer Ausstrahlungs- und Fortwirkung der Beweislastumkehr bis hin zum fiktiven Schadensersatz

Bald steht der nächste Autorechtstag an, der sich gleichermaßen in einer Rückschau mit der Judikatur des BGH zum bisherigen Kaufrecht, aber auch mit den Neuregelungen ab dem 1.1.2022 befassen wird. Am 10.11.2021 hat der VIII. Zivilsenat in der Rechtssache VIII 187/20 ein umfassend begründetes Urteil zu einem Verbrauchsgüterkauf über einen Oldtimer gefällt. Von erheblicher Praxisrelevanz sind dabei gerade die Ausführungen zum Vorrang von § 13 BGB vor § 344 Abs. 1 HGB bei einem Einzelkaufmann. Nach Ansicht der Revisionsinstanz erscheint § 13 BGB im Verhältnis zu § 344 Abs. 1 HGB als jüngere und ebenso speziellere Vorschrift im Verbraucherrecht. Hieran ist im Ausgangspunkt auch für Vertragsabschlüsse vom 1.1.2022 an festzuhalten, da § 13 BGB und § 344 Abs. 1 HGB unverändert bleiben. Sicherlich spricht der vollharmonisierende Ansatz der Warenkaufrichtlinie gleichermaßen für dieses Ergebnis.
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15. Deutscher Autorechtstag
21.März - 22. März 2022

Der nächste Deutsche Autorechtstag findet am 21. März und 22. März 2022 statt. Hier können Sie sich anmelden. > hier anmelden
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